AGBs

ROCAM: ENDANWENDER-SOFTWARE-LIZENZVERTRAG BETRIEBSGEHEIMNISSE; EIGENTUMSRECHT: Sie erkennen hiermit ausdrücklich an, daß die Struktur, die Sequenz und Organisation der Software wertvolle Betriebsgeheimnisse von ROCAM und ihrer Lieferanten darstellen. Sie erklären sich damit einverstanden, diese Betriebsgeheimnisse zu wahren. Weiterhin erkennen Sie hiermit an, daß das Eigentum und sämtliche Schutzrechte an der Software und allen im nachhinein erstellten Kopien unabhängig von der Form oder dem Medium bei ROCAM beziehungsweise ROCAM’s Lieferanten verbleiben, so nicht anders ausdrücklich im jeweiligen Vertrag festgelegt. WICHTIG: Bitte vor Verwendung von ROCAM-Produkten (Produkt) lesen! DURCH DEN GEBRAUCH EINES BELIEBIGEN TEILS DER SOFTWARE ERKLÄREN SIE SICH MIT DIESEN VERTRAGSBESTIMMUNGEN EINVERSTANDEN. LIZENZ: ROCAM verleiht Ihnen eine nicht ausschließliche Lizenz, das/die mitgelieferte(n) Software-Programm(e) (“Software”) im Rahmen der in diesem Lizenzvertrag festgelegten Bestimmungen und Beschränkungen zu verwenden. Sie dürfen die Software nicht an eine andere Person verleihen, vermieten oder verleasen (es sei denn dies ist durch eine separate, in gegenseitigem Einvernehmen gefaßte Vereinbarung schriftlich festgelegt worden). Sie dürfen die Software auch nicht vertreiben, unterlizenzieren, sie im Rahmen eines Time-Sharing Arrangements nutzen oder auf eine sonstige unbefugte Art und Weise verwenden. Des weiteren wird Ihnen keine Lizenz in einer vom Menschen lesbaren Form (Quellcode) verliehen. über die Ihnen in diesem Lizenzvertrag gewährten Rechte hinaus, werden Ihnen keine Rechte an Patent- oder Urheberrechten, Betriebsgeheimnissen, Marken oder sonstigen, mit der Software verbundenen Rechten eingeräumt. Von der Rocam-Software darf eine (1) Kopie dieser Software für jeden PC für den die Nutzung in diesem Lizenzvertrag gestattet ist, erstellt werden. Von der Software und der zugehörigen Dokumentation darf jeweils nur eine Kopie für Sicherungs- oder Archivierungszwecke erstellt werden. Alle Urheber- und anderen eigentumsrechtlichen Vermerke, die auf der Software erscheinen, müssen auch auf sämtlichen Kopien enthalten sein. KEINE ABTRETUNG; KEINE DEKOMPILIERUNG: Sie können die Software und Ihre Rechte aus diesem Lizenzvertrag an eine Drittpartei übertragen, sofern sich diese Partei mit den Bestimmungen dieses Vertrags schriftlich einverstanden erklärt. In diesem Fall müssen Sie dieser Partei alle Kopien der Software sowie die dazugehörige Dokumentation aushändigen oder die nicht übertragenen Materialien vernichten. Außer unter den oben genannten Bedingungen dürfen Sie die Software oder Ihre Rechte aus diesem Lizenzvertrag nicht an Dritte abtreten oder übertragen. Im Falle einer Weitergabe verpflichtet sich der neue Benutzer eine schriftliche Meldung an ROCAM KG durchzufuehren. Sie dürfen die Software nicht ändern, zurückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren oder auf anderem Wege versuchen, den Quellcode der Software zu erschließen. Falls Sie jedoch in einem EU-Land (der Europäischen Union) wohnhaft sind, wird Ihnen ROCAM auf schriftliche Anfrage die Information zur Verfügung stellen, die notwendig ist, um die Interoperabilität mit unabhängig entwickelten Computerprogrammen im Sinne der EG-Richtlinie über den Rechtsschutz von Computer-Programmen zu erreichen. VERTRAGSDAUER UND -BEENDIGUNG: Dieser Lizenzvertrag bleibt bis zu seiner Beendigung rechtsgültig. Sie können diesen Vertrag jederzeit beenden, indem Sie die Software, die Dokumentation, sämtliche Kopien davon sowie etwaige mit anderen Produkten erstelltVerbindungen vernichten. Im Falle einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht hat ROCAM das Recht, diesen Vertrag außerordentlich zu kündigen. Sie erklären sich damit einverstanden, nach einem solchen Vertragsbruch die Software, die dazugehörige Dokumentation, sämtliche Kopien davon sowie etwaige mit anderen Produkten erstellte Verbindungen zu vernichten. Ein Schadensanspruch im Falle von Vertragsverletzungen wird ROCAM in jedem Fall auf Ermessen von ROCAM eingeräumt. TEILNICHTIGKEIT: Sollte eine der in diesem Vertrag enthaltenen Bestimmungen sich als ungültig, gesetzeswidrig oder undurchsetzbar erweisen, wird sie durch eine gleichermaßen gültige, gesetzmäßige und durchsetzbare Bestimmung ersetzt. Die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Vertragsbestimmungen bleibt davon unberührt. GESAMTE VEREINBARUNG: Diese Lizenzvereinbarung enthält das gesamte Vertragswerk zwischen Ihnen und ROCAM und ersetzt alle vorhergehenden mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen, die in Bezug auf die Software getroffen wurden. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform und der Unterschrift beider Parteien. BESCHRäNKTE GEWäHRLEISTUNG, HAFTUNGSBESCHRäNKUNG: HARDWARE: ROCAM KG (ROCAM), gewährleistet dem Originalkäufer (“Kunden”) für einen Zeitraum von einem Jahr ab Erwerbsdatum der Hardware bei ROCAM oder einem autorisierten Einzelhändler, daß dieses Produkt bei normaler Benutzung frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist. Falls dieses Produkt während der Gewährleistungsperiode nicht gemäß der obigen Gewährleistung funktioniert, wird ROCAM nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten dieses Produkt oder einen Teil des Produktes durch ein vergleichbares Produkt ersetzen oder reparieren. Falls Reparatur oder Ersatz vernünftigerweise nicht zur Verfügung stehen, wird ROCAM dem Kunden den Kaufpreis für das defekte Produkt oder Teil erstatten. Ein Beleg über das Kaufdatum ist erforderlich. Bei den Ersatzprodukten und -teilen kann es sich um neue oder überholte Modelle handeln. ROCAM gewährt dem Kunden eine beschränkte Gewährleistung bezüglich der ersetzten oder reparierten Produkte, Teile oder Hardware Updates für die Dauer von neunzig (90) Tagen oder bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistung , je nachdem, welche länger ist) ab Lieferdatum eines solchen Produkts, Teils oder Upgrades. Alle ersetzten Produkte bzw. Teile werden Eigentum von ROCAM. Arbeitszeit die durch Modifikation zufoge Kundenwunsch erfolgte kann in keinem Fall materiell als auch inmateriell von ROCAM zurückgefordert werden. ROCAM haftet nicht für Software, Firmware, Informationen oder Speicherdaten des Kunden, die in dem Produkt enthalten, gespeichert oder integriert sind. SOFTWARE: ROCAM gewährleistet dem Kunden für einen Zeitraum von dreissig (30) Tagen ab Erwerb, der Software von ROCAM oder einen autorisierten Einzelhändler, daß die lizenzierten Softwareprogramme im wesentlichen in übereinstimmung mit den Programmspezifikationen für die Software funktionieren. ROCAM gewährleistet die Mangelfreiheit der die Software enthaltenen Datenträger während der Gewährleistungszeit. Ein Beleg über das Erwerbsdatum ist erforderlich. Updates werden nicht zur Verfügung gestellt. ROCAM wird im Rahmen dieser Gewährleistung lediglich nach eigenem Ermessen den von dem Kunden für die defekte Software gezahlten Kaufpreis zurückerstatten oder fehlerhafte Datenträger mit Software ersetzen, die im wesentlichen den anwendbaren, publizierten Programmspezifikationen entspricht. ROCAM übernimmt keine Gewähr dafür, daß die Software Ihren Anforderungen entsprechen oder daß sie im Zusammenspiel mit Hardware- oder Softwareprodukten von Drittanbietern funktionieren. ROCAM übernimmt auch keine Gewähr dafür, daß die Softwareprodukte unterbrechungs- bzw. fehlerfrei laufen oder daß alle Softwarefehler behoben werden. Die Haftungssumme ist bis zu der Vetrags- bzw. Rechnungssumme limitiert und kann Diese nicht übersteigen. Des weiteren können keine Ansprüche aus Betriebsausfällen oder anderen Faktoren an ROCAM gestellt werden. ALLGEMEIN: KUNDENDIENST WäHREND DER GEWAHRLEISTUNGSZEIT: Die vom Kunden zurückgesandten Produkte oder Teile müssen sicher verpackt sein. Der Kunde trägt die Kosten des Versandes. Es wird empfohlen, diese Produkte zu versichern. Falls in den U.S.A. diese Produkte oder Teile von dem Kunden nicht so versandt werden, daß sie innerhalb von dreißig (30) Tagen seit der Autorisierung des Gewährleistungsservices bei ROCAM eintreffen, muß der Kunde den dann anwendbaren Katalogpreis für das Produkt oder Teil zahlen. AUSSCHLIESSLICHKEIT DER GEWäHRLEISTUNG: WENN DIESES PRODUKT NICHT GEMäSS DEN OBENGENANNTEN GEWäHRLEISTUNGEN FUNKTIONIERT, WIRD ROCAM NACH VORHERIGER GEWäHRLEISTUNGS-AUTORISIERUNG UND NACH EIGENEM ERMESSEN DAS PRODUKT ENTWEDER ERSETZEN ODER REPARIEREN ODER DEN KAUFPREIS ZURüCKERSTATTEN. SOWIE DIES IM RAHMEN DES ANWENDBAREN RECHTS MöGLICH IST, UMFASST DIESE GEWäHRLEISTUNG ALLE GEWäHRLEISTUNGSRECHTE DES KUNDEN UND VERPFLICHTUNGEN SEITENS ROCAM UND ERSETZT SäMTLICHE ANDERE GEWAHRLEISTUNGEN, BEDINGUNGEN UND BESTIMMUNGEN, SEIEN SIE AUSDRüCKLICH ODER IMPLIZIERT, FAKTISCHER, RECHTLICHER, GESETZLICHER ODER ANDERER ART, EINSCHLIESSLICH GEWäHRLEISTUNGEN BEZüGLICH DER GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT, DER EIGNUNG FüR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER QUALITäT MITTLERER ART UND GüTE. ROCAM üBERNIMMT KEINE WEITERGEHENDE HAFTUNG NOCH AUTORISIERT ROCAM DRITTE FüR ROCAM EINE SOLCHE WEITERGEHENDE HAFTUNG IM ZUSAMMENHANG MIT DEM VERKAUF, DER INSTALLATION, DER WARTUNG ODER DER NUTZUNG VON ROCAM PRODUKTEN ZU UBERNEHMEN. ROCAM’s Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, die nach ROCAM’s Untersuchung des Produktes durch zweckwidrige Nutzung, Fahrlässigkeit, durch unsachgemäße Installation oder Tests, durch unautorisierte Reparaturen oder änderungen durch den Kunden oder einen Dritten oder durch andere von ROCAM nicht zu vertretende Ereignisse, wie zum Beispiel Feuer, Blitzschlag oder andere force majeure, verursacht wurden. Die Gewährleistung erstreckt sich auch nicht auf Mängel, die auf der Verwendung des Produkts mit Zubehörteilen, anderen Produkten oder anderen Peripheriegeräten beruhen. Diese Gewährleistung gilt auch nicht für Fehlfunktionen etwaiger Kommunikationsdienste, die Sie im Zusammenhang mit diesem Produkt abonnieren oder in Anspruch nehmen. HAFTUNGSBESCHRäNKUNG. SO NACH ANWENDBAREM RECHT ERLAUBT, SCHLIESST ROCAM HIERMIT FüR SICH UND SEINE LIEFERANTEN JEGLICHE SONSTIGE VERTRAGLICHE UND AUSSERVERTRAGLICHE HAFTUNG, EINSCHLIESSLICH DER HAFTUNG FüR SORGFALTSPFLICHTVERLETZUNGEN, AUS. ROCAM HAFTET INSBESONDERE NICHT FüR UNMITTELBARE, INDIREKTE ODER MANGELFOLGESCHäDEN ODER ABER FüR STRAFSCHADENSERSATZ (SOGENANNTE “PUNITIVE DAMAGES”). ROCAM HAFTET AUCH NICHT FüR ENTGANGENEN GEWINN ODER FüR DEN VERLUST VON INFORMATIONEN ODER DATEN ODER FüR ANDERE VERMöGENSSCHäDEN ODER SELLISCHE SCHAEDEN DIE IM ZUSAMMENHANG MIT DEM VERKAUF, DER INSTALLATION, DER WARTUNG, DER NUTZUNG ODER DEM FEHLERHAFTEN ODER UNTERBROCHENEN BETRIEB DIESES PRODUKTES STEHEN. DIES GILT SELBST, WENN ROCAM ODER ROCAMS’S AUTORISIERTER EINZELHäNDLER VON EINEM SOLCH POTENTIELLEN SCHADEN IN KENNTNIS GESETZT WURDE. ROCAM BESCHRäNKT DIE HAFTUNG NACH ROCAM’S ERMESSEN AUF DEN ERSATZ ODER DIE REPARATUR DES PRODUKTES ODER TEILS, ODER DIE ERSTATTUNG DES KAUFPREISES. DIESER GEWäHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS UND DIESE HAFTUNGSBEGRENZUNG GELTEN JEDOCH NICHT FüR SOLCHE SCHäDEN, DIE AUF VORSATZ VON ROCAM BERUHEN. DIESER HAFTUNGSAUSSCHLUSS WIRD VON DEM FEHLSCHLAGEN EINER GEWäHRLEISTUNGSMASSNAHME NICHT BERüHRT. ARBEITSZEIT DIE DURCH MODIFIKATIONEN ZUFOLGE KUNDENWUNSCH ERFOLGTE, KANN IN KEINEM FALL, MATERIELL ALS AUCH INMATERIELL VON ROCAM ZURUECKGEFORDERT WERDEN UND IST PROMPT NACH ERLEDIGUNG ZU BEZAHLEN. KOSTEN DIE DURCH UNVORHERGESEHENE VERSCHIEBUNGEN ODER VERLäNGERUNGEN VON PROJEKTEN ANFALLEN HAT DER KUNDE IN JEDEM FALL ZU UEBERNEHMEN. BEI AUSLANDSEINSAETZEN VERPFLICHTET SICH DER KUNDE SAEMTLICHE KOSTEN DIE FUER DIE ERFUELLUNG DES PROJEKTZIELS (TICKETS, HOTELKOSTEN, PARKKOSTEN…) ZU BEGLEICHEN. RECHTSWAHL: Diese beschränkte Gewährleistung unterliegt dem Recht des Staates österreich. Sollten aufgrund von regionalen Gesetzmässigkeiten eine oder mehrere Punkte in diesem Vertrag nicht in Anwendung kommen können , so ist dies vor Projektbeginn ROCAM auf schriftlichem Wege mitzuteilen. ROCAM kann jederzeit von diesem Vertrag zurücktreten. DER KUNDE HAT DIE PFLICHT DIESEN VERTRAG AUF SEINE SPRACHE UND SEINEN FORMULIERUNGEN ZU UEBERSETZEN. DER SINN DARF DADURCH NICHT VERAENDERT WERDEN. GERICHTSSTAND: Eisenstadt, österreich GERICHTSSPRACHE: Deutsch ROCAM KG
Theodor Körnergasse 2
7201 Neudörfl
österreich Diese AGB können sich ändern. Die jeweils letztgültige Fassung kann auch per email angefordert werden.